Die folgenden klaren Verhaltensregeln helfen den Mitarbeitern im Umgang mit den Kindern. Außerdem schützten diese Vereinbarungen vor unberechtigten Verdächtigungen.
- Ich halte die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (Alkohol, Rauchen, Filme…) im Umgang mit Kindern und Jugendlichen ein.
- Ich nehme keine Kinder mit zu mir nach Hause.
- Ich dusche immer getrennt von Kindern.
- Ich übernachte nie mit einem Kind alleine.
- Ich betrete eine Umkleide erst nach Anklopfen und Rückmeldung.
- Ich mache nur öffentliche Absprachen mit Kindern und teile keine Geheimnisse.
- Ich nehme keinen körperlichen Kontakt zu Kindern gegen deren Willen auf.
- Ich habe einen respektvollen Umgangston gegenüber allen Kindern.